Vertragliche Ansprüche
Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von 500 € aus § 433 II BGB haben.
Anspruch entstanden
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Wirksamer Vertragsschluss
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Nichtigkeitsgründe
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Anfechtungsgründe
Anspruch untergegangen
z.B. § 362 BGB Erfüllung
Anspruch durchsetzbar
Verjährung
Ergebnis
Vertragsähnliche Ansprüche
Sachenrechtliche Ansprüche
Deliktische Ansprüche
Bereicherungsrechtliche Ansprüche
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