EU-Rechstsanwaltzulassungsprüfung und der Brexit

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Publiziert: 07.07.2016

Eignungprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
und
der Brexit

 

Sollte Großbritanien tatsächlich aus der EU austreten wird der Weg für die EURAG-Prüfung zu sein. Aus diesem Grunde liegt es nahe die EU-Rechtsanwaltszulassungsprüfung noch zu machen, bevor diese Möglichkeit nicht mehr besteht. Eine erworbene Zulassung müsste aus Bestandsschutzgründen dann weiterhin gültig sein.

Diejenigen Engländer, die Sie haben, werden dann seltenen Edelsteine sein und immer seltener werden. Aus meiner Sicht eine sehr gute Investitionen in das eigene Humankapital.

Persönlich würde ich den Austritt sehr bedauern und sehe emotional Engländer trotzdem als Europäer unabhängig davon, was uns das Rechtssystem sagt.

Bei sich ergebenden Fragen rufen Sie mich doch bitte einfach unter
+49 178 3368801 an.

Alles Gute

Klaus Dürkop

Rechtsanwalt

 

 


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