Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für angestellte Rechtsanwälte
Das Bundessozialgericht hat am 3.4.2014 über die Möglichkeiten der von Rechtsanwälten in Unternehmen und Verbänden und nach dem Terminsbericht wohl auch für angestellte Rechtsanwälte in Kanzleien eine Grundsatzentscheidung getroffen.
Danach können Syndikusanwälte künftig wohl grundsätzlich nicht mehr von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden. Diese Entscheidung wird für eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen sehr weitreichende Auswirkungen haben.