Klausuraufbau: Klage gegen einen Aufhebungsbescheid

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Publiziert: 28.04.2013

Klausuraufbau: Klage gegen einen Aufhebungsbescheid

 

Sachverhalt: Ein begünstigender Verwaltungsakt, wie z.B. eine Genehmigung, wird aufgehoben.

 

Eine Klage hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Zulässigkeit der Klage

  • Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
    • Streitentscheidende Normen ist § 48 oder 49 VwVfG
       
  • Statthafte Klageart
    • Bezüglich einer Verpflichtungsklage auf Neugenehmigung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.
       
    • Bei erfolgreicher Anfechtungsklage gegen den Aufhebungsbescheid lebt die ursprüngliche Genehmigung wieder auf. Richtige Klageart ist daher die Anfechtungsklage nach § 42 I 1. Var. VwGO.
       
  • Besondere Sachurteilsvoraussetzungen
     
  • Allgemeine Sachurteilsvoraussetzungen
     

Begründetheit der Klage

  • Die Anfechtungsklage ist begründet soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und den Kläger in seinen subjektiven Rechten verletzt, § 113 I 1 VwGO.
     
  • Ermächtigungsgrundlage für den Aufhebungsbescheid
    • Ermächtigungsgrundlage könnte § 48 oder § 49 VwVfG sein. Das hängt davon ab, ob der aufzuhebende Verwaltungsakt rechtswidrig oder rechtmäßig ist.
      • Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsaktes                         
        • Ermächtigungsgrundlage
           
        • Formelle Rechtmäßigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsaktes
           
        • Materielle Rechtmäßigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsaktes
           
        • Zwischenergebnis:
          • bei rechswidrigem Verwaltungsakt ist EGL § 48 VwVfG,
          • bei rechmäßigem Verwaltungsakt ist EGL § 49 VwVfG.
             
    • => Nennung der richtigen EGL:  entweder § 48 oder 49 VwVfG
       
  • Formelle Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides
     
  • Materielle Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides
    • Tatbestandsvoraussetzungen der EGL
    • Anforderungen an die Rechtsfolge

 

Die Schwierigkeit der Klausur besteht darin im Rahmen einer Inzidentprüfung zu klären,
was die richtige Ermächtigungsgrundlage ist, um dann wieder zur Prüfung des Aufhebungsbescheides zurück zu finden.

Durch die Reduzierung auf das Wesentliche sollte die Aufhebungsverwaltungsakt-Klausurstruktur nun schnell klar und für Sie lernbar sein. Durch zuviele Details haben viele Studierende Schwierigkeiten diese an und für sich einfache Struktur aus einer Musterlösung heraus zu lesen.

 


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