Ermächtigungsgrundlage § 35 I GewO
Formelle Rechtmäßigkeit
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Zuständigkeit
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sachlich, § 155 II GewO i.V.m. LandesR
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örtlich, § 35 VII GewO
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Verfahren
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Anhörung, § 28 I VwVfG Land
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Beteiligung der Fachkammern, § 35 IV 1 und 2 GewO
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Form
Materielle Rechtmäßigkeit
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Tatbestandsvoraussetzungen
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Unzuverlässigkeit des Gewerbebetreiben in bezug auf dieses Gewerbe
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Erforderlichkeit zum Schutz der Allgemeinheit oder der Mitarbeiter
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(P) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Unzuverlässigkeitsbeurteilung. Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung.
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(P) Verschulden, Tränenklausur. Auf ein Nichtverschulden kommt es nicht an!
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Richtiger Adressat
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Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
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Bestimmtheit
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Tatsächliche u. rechtliche Möglichkeit
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Verhältnismäßigsprüfung bei gebundener Rechtsfolge
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Anforderungen an die Rechtsfolge
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Gebundene Entscheidung, § 35 I 1 GewO
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Ermessen nur bei „erweiteter Gewerbeuntersagung“, § 35 I 2 GewO
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