Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung
mit Exkurs einer Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauunsplans
und der Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses
Der folgende Klausuraufbau ist ein häufiger Klassiker im Baurecht.
Ausgangspaufbau ist die Verpflichtungsklage auf Baugenehmigung.,der richtig schön aufgebläht wird.
Nichts ist schöner als eine Inzident-Inzidentprüfung und Führung des Prüflings in den Anspruchsaufbau einer Baugenehmigung, die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans und dem ordungsgemäßen Zustandekommen eines Gemeinderatsbeschlusses.
Die Klausur "Normenkontrolle mit Rechtmäßigkeitsprüfung des Bebauungsplans" ist im Vergleich dazu eher selter.
Die Übersicht ist bewusst knapp gehalten, um den Überblick zu gewähren und wendet sich an den fortgeschrittenen Kandidaten.
Beachten Sie die Weichenstellung bei Wirksamen Bebauungsplan nach § 30 I BauGB oder bei unwirksamen Bebauungsplan nach § 34 unbeplanter Innenbereich alternativ nach § 35 BauGB unbeplanter Außenbereich.
Die Mitwirkung eines befangenen Gemeinderatsmitglied bringt die Lösung wunderbar in die GemO und zu den Fragen der Unbeachtlichkeit des Fehlers oder deren Heilung.
Zulässigkeit der Klage
Begründetheit der Verpflichtungsklage
Anspruchsgrundlage auf Baugenehmigung aus der LBO
Genehmigungspflichtigkeit
Formelle Voraussetzungen
schriftlicher Antrag durch Vorlageberecchtigten
Materielle Voraussetzungen
= Genehmigungsfähigkeit
-
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit
-
nach § 30 I BauGB, wenn rechtmäßiger und wirksamer Bebauungsplan
-
Inzidenprüfung: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
-
Rechtsgrundlage § 1III, 2 I BauGB
-
Formelle Rechtmäßigkeit
-
Zuständigkeit
-
Verfahren
-
ordnungsgemäße Gemeinderatsbeschlussfassung
Inzdientprüfung: Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses;
-
insbes. befangenes Ratsmitglied, unbeachtlicher Fehler, Heilung
-
Bekanntgabe, Begründung
-
Materielle Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans
-
Zwischenergebnis:
-
=> Bebaungsplan rechtmäßig dann § 30 I
-
=>Bebauungsplan rechtswidrig und unwirksam dann § 34 BauGB unbeplanter Innenbereich oder § 35 BauGB unbeplanter Außenbereich
-
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit
-
Sonstige Vorschriften
Ergebnis: Klage unbegründet / Vornahmeurteil / Bescheidungsurteil