Zeitstrahl des Verwaltungsaktes

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Publiziert: 22.01.2014

 

Zeitstrahl des Verwaltungsaktes

Das Windhundpferd

 

Der Ablauf des Verwaltungsverfahrens von Anfang bis Ende einschließlich des gerichtlichen Rechtsschutzes ist aufschlussreich bezüglich des erlernens der Voraussetzungen bei Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes oder der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage. Den Ablauf müssen Sie abspulen können.

 

  • Klingeling, ein Bürger ruft auf dem Amt an: "Hallo, da ist ein total verhungertes Pferd bei dem Herrn X auf der Weide. Das arme Tier. Tun Sie was."
  • Der Amtsmann zieht eine Kladde und legt eine Akte an. Das ist ein Organisationsakt.
    Organosationsakte können gemäß dem §§ 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig mit einer Klage angegriffen werden.
  • Wegen des Untersuchungsgrundsatzes nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz macht er sich auf den Weg zur Koppel.
  • Vor Ort: "Ohje, das Tier ist ja total ausgehungert."
  • Zurück im Amt schreibt er eine Anhörung an den Halter.
  • Der Halter schreibt zurück: " Das ist ein Windhundpferd, die sehen so aus."
  • Der Amtsmann googelt und denkt: Was Google nicht kennt gibt es nicht. Er findet kein Windhundpferd. Daher ordnet er durch Verfügung eine amtsärztliche Untersuchung an.
  • Mit Bekanntgabe des Verwaltungsaktes beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen.
  • Der Bürger will die Untersuchung nicht und legt Widerspruch ein.
  • Jetzt kommt es zum sog. Vorverfahren, welches vor der Klage durchgeführt werden muss. Dieses ist in manchen Bundesländern abgeschafft. Zum Verständnis lernen wir es erst mal immer mit.
  • Der Amtsmann der Ausgangsbehörde bekommt es auf den Tisch und bleibt bei seiner Anordnung. Er schreibt daher einen Nichtabhilfebescheid an den Bürger. Der Bürger denkt er hätte mit seinem Widerspruch schon verloren, dabei handelt es sich nur um eine Zwischeninformation.
  • Danach gibt er die Akte an die Widerspruchsbehörde ab.
  • Die Widerspruchsbehörde ist schlauer und schaut auch bei Wikileads nach; findet aber auch kein Windhundpferd und folgt daher der Auffassung das eine Tierarztuntersuchung angebracht ist. Die Widerspruchsbehörde stellt einen Widerspruchbescheid dem Widerspruchsführer zu.
  • Mit Zustellung (=förmliche Bekanntgabe nach dem Verwaltungszustellungsgesetz) beginnt die Klagefrist zu laufen.
  • Der Bürger erhebt Klage gegen den Verwaltungsakt.
  • Wichtiger Zeitpunkt ist auch die letzte mündliche Verhandlung.
  • Dann kommt das Urteil.
  • Vielleicht geht es noch in die Berufung und danach in die Revision. Das Gerichtsverfahren steht in der Verwaltungsgerichtsordnung.
 

 


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